Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der Gesetzgeber gezwungen, bis Ende 2019 eine Reform der Grundsteuer auszuarbeiten. Bis 2024 müssen die Finanzämter und Gemeinden eine Neubewertung der Grundstücke vorgenommen haben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Finanzquellen, deren Höhe die Kommunen durch den Hebesatz wesentlich steuern können. Die Junge Union (JU) Ludwigshafen sieht angesichts der angespannten Finanzsituation der Stadt schnellen Reformbed

Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist der Gesetzgeber gezwungen, bis Ende 2019 eine Reform der Grundsteuer auszuarbeiten. Bis 2024 müssen die Finanzämter und Gemeinden eine Neubewertung der Grundstücke vorgenommen haben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Finanzquellen, deren Höhe die Kommunen durch den Hebesatz wesentlich steuern können. Die Junge Union (JU) Ludwigshafen sieht angesichts der angespannten Finanzsituation der Stadt schnellen Reformbedarf. Doch auch wenn die Zeit drängt, darf die Reform kein Schnellschuss werden: Die möglichen Reformmodelle sind trotz des knapp bemessenen Zeitraums, ausführlich zu diskutieren.

“Wir brauchen ein nachhaltiges Berechnungsverfahren der Grundsteuer, das nicht in wenigen Jahren erneut reformbedürftig ist. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen einer Stadt. Ein Ausfall der Steuer ist unbedingt zu vermeiden. Denn das könnte passieren, sollten Bund und Länder nicht zeitnah eine gesetzgeberische Lösung finden. Dabei sprechen wir uns dafür aus, steuerliche Mehrbelastungen der Bürger zu vermeiden. Eine Reform der Grundsteuer sollte ebenso nicht in überbordend bürokratischem Aufwand der Verwaltung münden.”, so der JU-Kreisvorsitzende Maximilian Göbel.

Weiter sieht die JU eine mögliche Grundsteuer C, wie im aktuellen Koalitionsvertrag avisiert, kritisch. Die Grundsteuer C soll unbebaute Grundstücke für Wohnzwecke verfügbar machen. “Eine solche Steuer löst das Problem der veralteten Einheitswerte nicht, sondern schafft vielmehr neue Probleme. So könnten private Besitzer von Grundstücken in der Stadt gezwungen sein, ihre Flächen an Großinvestoren zu verkaufen, die auf eine Wertsteigerung des Grundstücks spekulieren. Eine Entspannung des Wohnungsmarktes ist somit nicht unbedingt zu erwarten. Aus diesem Grund wurde übrigens die Grundsteuer C 1963, zwei Jahre nach ihrer Einführung, wieder abgeschafft.”, kritisiert Göbel.

Die Einheitswerte, auf denen die Grundsteuer derzeit noch berechnet wird, stammen von 1964 bzw. 1935. Aktuelle Wertentwicklungen werden bei Ermittlung der Grundsteuer bisher nicht berücksichtigt. Mit dem heutigen Urteil des BVerfG müssen die Finanzverwaltungen neue Bemessungsgrundlagen berechnen, ein Verfahren das etwa zehn Jahre dauern könnte. “Diese Zeitdauer dürfte dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden. Vielleicht ist das heutige Urteil auch ein guter Zeitpunkt, insgesamt über alternative Modelle der Kommunalfinanzierung nachzudenken. Gerade mit Blick auf die Finanznot rheinland-pfälzischer Städte, wie kürzlich vom Landesrechnungshof angeprangert, ist dies dringend notwendig.”, so Göbel abschließend.

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