Mit dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Städte künftig Verbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Die Junge Union (JU) Ludwigshafen spricht sich dafür aus, Fahrverbote in Ludwigshafen nur als letzten Lösungsansatz in einzelnen Straßen zu wählen. Stattdessen sollen alternative Maßnahmen zum Zweck der Luftreinhaltung ergriffen werden.

Mit dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Städte künftig Verbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Die Junge Union (JU) Ludwigshafen spricht sich dafür aus, Fahrverbote in Ludwigshafen nur als letzten Lösungsansatz in einzelnen Straßen zu wählen. Stattdessen sollen alternative Maßnahmen zum Zweck der Luftreinhaltung ergriffen werden.

“Über Jahre wurde der Kauf von Dieselfahrzeugen gefördert, im Glauben, damit in jeder deutschen Innenstadt fahren zu können. Fahrverbote kämen nun einer Enteignung durch Wertverlust gleich. Insbesondere darf ein Verbot nicht das Handwerk und Mittelstand treffen, deren Fahrzeugflotten häufig aus Dieselfahrzeugen bestehen.”, so der JU-Kreisvorsitzende Maximilian Göbel. “Darum ist es wichtige Aufgabe der Politik, Fahrverbote in Ludwigshafen zu vermeiden.”

Natürlich muss das Thema Luftverschmutzung, insbesondere an Stellen mit hoher Feinstaub- und Stickoxidbelastung, ernst genommen werden, so z.B. im Bereich der Heinigstraße an deren Messstelle erhöhte Werte gemessen werden. “Es müssen Maßnahmen - anstelle von Fahrverboten - gefunden werden, um die Luftqualität zu verbessern. Ludwigshafen steht in den kommenden Jahren vor großen verkehrstechnischen Herausforderungen, maßgeblich durch den Hochstraßenabriss. All das sind Gründe für den Ausbau und eine Attraktivierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dies kann beispielsweise auch mit einer sukzessiven Elektrifizierung der Fahrzeugflotten einhergehen.”

Weitere Maßnahmen sieht die JU in einem verbesserten Verkehrsmanagement (auch über die Grenze des Rheins hinweg), die intensive Einbindung der lokalen Wirtschaft, um gemeinsam Angebote zur Nutzung des ÖPNVs zu entwickeln, sowie die Attraktivierung der Radverkehrswege. Kurzfristige Maßnahmen könnten auch die Ausweitung des Kurzstreckentarifs oder eine Attraktivierung von Maxx- bzw. Job-Tickets beinhalten.

“Statt über Pläne, wie kostenlosen Nahverkehr zu philosophieren, wäre eine konkrete Unterstützung zur technischen Aufwertung und Attraktivierung des ÖPNVs eine zielführendere Maßnahme, um Stickoxide in der Stadtluft zu reduzieren.”, so Göbel abschließend.

Mit der letzten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können Städte eigenmächtig Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge anordnen solange diese verhältnismäßig sind. Eine bundesweite Regelung sei nicht erforderlich. Gleichzeitig sieht das Urteil Übergangsfristen, eine phasenweise Einführung von Fahrverboten, sowie Ausnahmeregelungen für Handwerker vor. Noch dieses Jahr will die neue Bundesregierung eine neue Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrsordnung für Kommunen schaffen, die den Erlass von Fahrverboten in einzelnen Straßen regelt.

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